Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

I. Einführungsbestimmungen

1.1. Einführungsbestimmungen. Der E-Shop unter https://www.spielplatze-bonita.de/ wird von der Handelsgesellschaft Bonita Group Service s.r.o., mit Sitz Čedlosy 583, 664 24 Drásov, Id.-Nr. 27738795 betrieben, die im Handelsregister beim Kreisgericht in Brno, Abteil C, Einlage 55742, Ust-IdNr. CZ27738795 eingetragen ist, (im Folgenden „Gesellschaft“ oder „Bonita“ genannt). Das Vertragsverhältnis für den Kauf und Verkauf von Waren zwischen Bonita als Verkäufer und dem Vertriebshändler als Käufer (im Folgenden „Käufer“ genannt) wird durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch als „AGB“ oder „Geschäftsbedingungen“ genannt) geregelt, die unter https://www.spielplatze-bonita.de zur Verfügung stehen.

1.2. Bestellung. Sobald der Käufer eine Warenanfrage über den E-Shop sendet, stellt Bonita nachfolgend eine Bestellung mit dem Warenpreis an den Käufer aus. Der Kaufvertrag wird dann abgeschlossen, wenn der Käufer die unterzeichnete Bestellung an Bonita zurücksendet. Der Kaufvertrag kann auch abgeschlossen werden, indem der Käufer die Anfrage betreffend die gewünschte Ware per E-Mail an info@hriste-bonita.cz sendet und die Gesellschaft nachfolgend die Bestellung mit dem Warenpreis ausstellt. Der Kaufvertrag wird dann abgeschlossen, wenn der Käufer die unterzeichnete Bestellung an Bonita zurücksendet.

1.3.Kaufpreis. Den gesamten Kaufpreis hat der Käufer innerhalb von 14 Tagen nach dem Absenden der unterzeichneten Bestellung im Voraus auf das Bankkonto der Gesellschaft zu überweisen, sofern nichts anderes vereinbart wird. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass die Warenbestellung erst nach Zahlung des gesamten Kaufpreises der Produktion übergeben wird, wenn die Gesellschaft die gewünschte Ware gerade nicht auf Lager hat.

1.4. Änderung und Auflösung des Vertrags. Es ist nicht möglich, abgeschlossene Verträge einseitig zu ändern oder aufzulösen; dies kann nur im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen oder wenn dies gesetzlich oder in diesen Geschäftsbedingungen festgesetzt wird. Die Gesellschaft kann eine bereits bestätigte Bestellung einseitig insbesondere aus folgenden Gründen ändern oder auflösen:

  • Für den Fall, dass einzelne Komponenten der bestellten Ware nicht verfügbar sind, sind wir dazu berechtigt, jene Artikel durch technisch gleichwertige oder höherwertige Produkte zu ersetzen;
  •  Wir sind dazu berechtigt, Teile von Produkten herzustellen, die Teil einer einzigen Bestellung sind und separat verwendet werden können.

Etwaige anfallende Mehrkosten in diesem Zusammenhang gehen zu unseren Lasten;

-      Bei höherer Gewalt können sich unsere Lieferzeiten entsprechend verlängern. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten Streiks, Aussperrungen, Lieferausfälle von Zulieferunternehmen und sonstigen Lieferanten, staatliche oder sonstige behördliche Eingriffe sowie sonstige Hindernisse, die objektiv nicht als von uns verursacht angesehen werden können.

In diesen oben genannten Fällen hat der Käufer keinen Anspruch auf Ersatz eines Schadens, der von der Gesellschaft infolge einer Änderung oder Stornierung der bestätigten Bestellung verursacht wurde.

1.5. Inhalt des Kaufvertrags. Bonita ist aufgrund des abgeschlossenen Kaufvertrags verpflichtet, die bestellte Ware vereinbarungsgemäß an den Käufer zu liefern und sonstige vereinbarte Leistungen (z. B. Warentransport) zu erbringen, und der Käufer ist verpflichtet, die Ware abzunehmen und den Kaufpreis einschließlich Verpackung und des Preises für alle anderen bestellten Dienstleistungen zu zahlen.

1.6. Versandmethoden. Die Lieferbedingungen der Ware werden als EXW, Čedlosy 583, 664 24 Drásov, gemäß INCOTERMS 2010 vereinbart. Der vorausgesetzte Liefertermin der Ware beträgt in der Regel 8 bis 10 Wochen. Der Käufer wird über den genauen Liefertermin der Ware rechtzeitig informiert. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass der in der Bestellung angegebene Liefertermin nur ein Richtwert ist.

1.7. Erwerb des Eigentumsrechts. Zum Eigentümer der Ware, die die Gesellschaft an den Käufer liefert, wird der Käufer erst nach Warenübernahme, jedoch nicht vor vollständiger Bezahlung des gesamten Kaufpreises.

1.8. Warenübernahme. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort gemäß Bestellung zu übernehmen. Wenn die Ware mithilfe eines Spediteurs geliefert werden soll, ist der Käufer verpflichtet, sie bei Lieferung an den Bestimmungsort zu übernehmen. Wenn der Käufer die Ware nicht übernimmt, ist die Gesellschaft berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Außerdem hat sie das Recht auf Bezahlung der mit der Warenlieferung verbundenen Kosten, sofern diese vor der Warenlieferung nicht bezahlt wurden.

1.9. Warentransportschäden. Wenn die Ware von einem Spediteur zugestellt werden soll, geht die Gefahr der Warenbeschädigung bei Warenübergabe an den Spediteur auf den Käufer über. Wenn die Ware nach dem Übergang der Schadensgefahr beschädigt wird, haftet die Gesellschaft nicht dafür, und der Schaden an der Ware hat keinen Einfluss auf die Verpflichtung des Käufers, den Gesamtpreis zu zahlen und solche Ware zu übernehmen. Wenn die Ware beschädigt geliefert wird, ist der Käufer verpflichtet, die beschädigte Ware beim Spediteur unverzüglich zu beanstanden.

1.10. Warenverpackung. Wenn nicht anders vereinbart, wird die Ware auf lagergerechte und zu ihrem Schutz geeignete Weise verpackt. Der Preis für die Verpackung ist im Kaufpreis enthalten.

1.11. Bestimmung des Installationsorts. Alle vom Verkäufer verkaufte Ware ist für gemäßigtes mitteleuropäisches Klima bestimmt. Bei der Installation von Waren außerhalb der oben genannten Klimazone muss der Käufer den Verkäufer über den konkreten Installationsort informieren. Der Käufer ist verpflichtet, diese Information zum Zeitpunkt der tatsächlichen Anfrage / Bestellung der Gesellschaft mitzuteilen. Wenn der Käufer dies nicht tut, haftet die Gesellschaft für keine etwaigen Mängel an der Ware.

II. Recht auf Rücktritt vom Vertrag

2.1. Allgemeines über den Rücktritt vom Vertrag. Durch den Rücktritt vom Vertrag wird der Vertrag von Anfang an aufgelöst und die Vertragsparteien sind verpflichtet, alles, was sie aufgrund des aufgelösten Vertrags zur Verfügung gestellt haben, zurückzugeben.

2.2. Recht des Käufers, vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer kann von der bestätigten Bestellung nur zurücktreten, wenn die Gesellschaft ihre Verpflichtungen aus dem abgeschlossenen Vertrag auf grobe Weise verletzt.

2.3. Das Recht der Gesellschaft, vom Vertrag zurückzutreten. Die Gesellschaft hat das Recht, jederzeit zwischen Vertragsabschluss und Warenübernahme durch den Käufer vom abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten, und zwar aus folgenden Gründen:

2.3.1. der Kaufpreis wird vom Käufer zum vereinbarten Termin nicht bezahlt;

2.3.2. Erschöpfung des Lagerbestandes der bestellten Ware;

2.3.3. die Ware wird bei Lieferung nicht übernommen;

2.3.4. Missbrauch des E-Shop-Bestellsystems;

2.3.5. Angabe falscher Daten bei Warenbestellung;

2.3.6. Warenbestellung zu einem Preis, der erheblich unter Normalwert liegt, wenn die Ware aufgrund eines Versehens oder Fehlers im E-Shop der Gesellschaft zu diesem Preis angeboten wurde;

2.3.7. andere Gründe, die besondere Beachtung verlangen.

III. Haftung für Warenmängel, Qualitätsgarantie

3.1. Haftung der Gesellschaft für Warenmängel. Die Gesellschaft haftet dafür, dass die Ware bei Übernahme frei von Mängeln ist. Insbesondere haftet sie dafür, dass die Ware:

3.1.1. die Eigenschaften hat, die vereinbart wurden;

3.1.2. für den Zweck geeignet ist, den der Käufer für ihre Verwendung angibt oder für den solche Ware normalerweise verwendet wird;

3.1.3. bezüglich Qualität oder Ausführung dem vereinbarten Muster oder der Vorlage entspricht, sofern Qualität oder Ausführung durch ein vereinbartes Muster oder eine Vorlage vorgegeben waren;

3.1.4. in entsprechender Menge, Abmessung oder Gewicht geliefert wird; und

3.1.5. den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

3.2. Haftungsbeschränkung. Die Gesellschaft haftet nicht:

3.2.1. für Warenmängel, auf Grundlage derer die Ware zu einem niedrigeren Preis verkauft wird;

3.2.2. für Warenverschleiß, der durch normale Verwendung verursacht wird;

3.2.3. für Mängel an gebrauchter Ware, die ihrem Nutzungs- oder Verschleißgrad bei Warenübernahme entsprechen;

3.2.4. für Warenmängel, die sich aus der Natur der Ware ergeben, insbesondere bei Verbrauchsware und schnell verderblicher Ware;

3.2.5. wenn der Käufer vor der Warenübernahme informiert wurde, dass die Ware einen Mangel aufweist;

3.2.6. wenn der Käufer einen Mangel selbst verursacht hat.

3.3. Zeit zur Rechtsgeltendmachung. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware so schnell wie möglich zu kontrollieren und ihre Eigenschaften und Menge zu überprüfen. Der Kunde ist verpflichtet, das Recht auf die Warenmängelhaftung unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Warenübernahme durch den Käufer (offensichtliche Mängel) bei der Gesellschaft geltend zu machen. Falls der Käufer dieses Recht innerhalb dieser Frist nicht geltend macht, erlischt das Recht des Käufers aus der Warenmängelhaftung. Bei versteckten Mängeln hat der Käufer das Recht, sein Recht innerhalb von 24 Monaten nach der Warenübernahme geltend zu machen, und er ist verpflichtet, dieses Recht unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach der Mangelentdeckung geltend zu machen. Falls der Käufer dieses Recht innerhalb dieser Frist nicht geltend macht, erlischt das Recht des Käufers aus dieser Haftung für versteckte Warenmängel.

3.4. Garantie für die Warenqualität. Darüber hinaus gewährt die Gesellschaft eine Garantie auf die Warenqualität, und zwar unter nachstehend angeführten Bedingungen. Die Garantiefrist beginnt am Tag der Warenübergabe an den Käufer zu laufen. Eine Garantie auf einzelne Warenteile wird im folgenden Umfang gewährt:

3.4.1.24 Monate Garantie auf Waren, die für ein gemäßigtes mitteleuropäisches Klima ausgelegt sind;

3.4.2. 24 Monate Garantie für Waren, die nicht für ein gemäßigtes mitteleuropäisches Klima ausgelegt sind;

3.4.3. Die Bedingung für die Gewährung der in 3.4 genannten Garantie. führt eine regelmäßige routinemäßige Wartung der Waren und ihres Zubehörs durch den Benutzer gemäß den technischen Bedingungen und unter Verwendung der vom Unternehmen angegebenen Originalersatzteile durch. Die Garantie deckt keine Mängel ab, die durch Vandalismus, Dritte, gewaltsame Schäden, unsachgemäße Wartung, unsachgemäße Handhabung, Verwendung und Installation verursacht wurden, die nicht den technischen Bedingungen, natürlichem Verschleiß, Nichteinhaltung des Inspektionsplans und den Folgen von Naturkatastrophen entsprechen.

3.4.4. Darüber hinaus gilt die Garantie nicht für die Erneuerung der Oberfläche der Teile, die auf Kosten des Käufers mindestens alle 24 Monate erneuert werden muss. Die Garantie gilt auch nicht für die Wartung, Änderung und Nachfüllung von Materialien in Aufprallbereichen. Die Garantie gilt nicht für eine unangemessene, unzulässige Verwendung der Elemente (d. H. Dies ergibt sich nicht aus ihrer logischen und normalen Verwendung, z. B. ist der Schlitten so konstruiert, dass er von oben nach unten rutscht, andere Verwendungen sind nicht zulässig und verboten).

3.4.5. Die vollständige Garantie für die Ware ist in Artikel 3.4 definiert. Sie erlischt bei unbefugten Eingriffen in die Ware. Während der Garantiezeit ist das Unternehmen verpflichtet, etwaige durch schlecht ausgeführte Arbeiten oder versteckte Materialmängel verursachte Mängel der Ware kostenlos zu reparieren. Das Unternehmen ist berechtigt, die Methode zur Beilegung der Beschwerde des Käufers zu wählen, nämlich entweder die Ware oder ihre Teile zu reparieren oder zu ersetzen oder einen Teil der Ware zu ersetzen.

3.5. Rechte des Käufers bei einem Mangel an gebrauchter Ware. Wenn als Mangel- oder Gebrauchtware verkaufte Ware einen Mangel aufweist, hat der Käufer das Recht:

3.5.1. auf die kostenlose Mangelbeseitigung;

3.5.2. auf einen angemessenen Nachlass vom Kaufpreis.

3.6. Rechte des Käufers beim wiederholten oder mehrfachen Auftreten eines Warenmangels.

Wenn es nicht möglich ist, die Ware aufgrund des wiederholten Auftretens desselben Mangels nach einer Reparatur oder wegen einer größeren Anzahl von Mängeln weiter zu verwenden, hat der Käufer das Recht:

3.6.1. auf Lieferung neuer Ware oder Austausch des Teiles, dies gilt jedoch nicht bei mit einem Mangel verkaufter Ware oder bei gebrauchter Ware;

3.6.2. auf einen angemessenen Nachlass vom Kaufpreis.

3.7. Wiederholtes Auftreten von Mängeln. Als wiederholtes Auftreten eines Mangels gilt, wenn derselbe Mangel nach mindestens zwei vorherigen Reparaturen an der Ware auftritt. Als größere Anzahl von Mängeln gilt das gleichzeitige Auftreten von mindestens drei Mängeln, die jeweils eigenständig die Verwendung der Ware verhindern.

3.8. Reklamationsverfahren. Wenn der Käufer sein Recht auf Mängelhaftung geltend machen will, kann er dies folgendermaßen tun:

3.8.1. durch Absenden eines eingeschriebenen Briefes an die Adresse Čedlosy 583, 664 24, Drásov;

3.8.2. persönlich an einem unserer Standorte;

3.8.3. per E-Mail an info@hriste-bonita.cz.

3.9. Erfordernisse der Reklamation. Eine Reklamation erfordert Folgendes:

3.9.1. nachzuweisen, dass die Ware bei der Gesellschaft gekauft wurde;

3.9.2. anzugeben, welchen Mangel der Käufer reklamiert und wie die Reklamation abgewickelt werden soll. Es ist nicht möglich, die geforderte Art der Reklamationsabwicklung nachträglich ohne Zustimmung der Gesellschaft zu ändern.

3.9.3. Im Falle einer nachfolgenden Warenrücksendung durch den Käufer ist die Ware in ordnungsgemäßem und sichtbar unbeschädigtem Zustand zu übergeben, d. h. in keinem unangemessen verschmutzten Zustand.

3.10. Reklamationsabwicklung. Die Reklamation wird unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 45 Tagen abgewickelt. Wird die Reklamation anerkannt, verlängert sich die Frist für die Geltendmachung von Rechten aus der Mängelhaftung um die für die Reklamationsabwicklung benötigte Zeit.

IV. Schutz des geistigen Eigentums

4.1. Schutz des geistigen Eigentums. Aufgrund des Vertrags liefert Bonita Ware, die durch geistige Eigentumsrechte geschützt sein kann (insbesondere Urheberrechte, Schutzmarken, Industriemuster, Patente und Gebrauchsmuster), wobei der Kaufvertrag keine Lizenz beinhaltet, die den Käufer zur Ausübung geistiger Eigentumsrechte berechtigt. Jegliche Eingriffe in die Ware oder in die mit der Ware gelieferte Dokumentation sind urheberrechtlich geschützt, wobei der Käufer diese Dokumentation nicht weiter vervielfältigen, verkaufen, vermieten oder auf andere Weise Dritten zugänglich machen darf.

V. Sonstige Vereinbarungen

5.1. Verhältnis der Geschäftsbedingungen zu Rahmenvertrag und Bestellung.

Die Geschäftsbedingungen sind immer untrennbarer Bestandteil einer bestätigten Bestellung. Abweichende Vereinbarungen in einer bestätigten Bestellung haben Vorrang vor den AGB und vor den Vereinbarungen im Rahmenvertrag zwischen Bonita und Käufer (falls ein solcher mit dem Käufer abgeschlossen wurde). Im Falle eines Konflikts zwischen Bestellung und Rahmenvertrag hat die Vereinbarung in der bestätigten Bestellung immer Vorrang. Bei einem Konflikt der Bestimmungen des Rahmenvertrags und dieser AGB hat die Vereinbarung des Rahmenvertrags immer Vorrang.

5.2. Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung der Geschäftsbedingungen oder vertraglichen Vereinbarungen ungültig oder unwirksam sein oder nicht berücksichtigt werden, so berührt dies die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der Geschäftsbedingungen und der vertraglichen Vereinbarungen nicht.

5.3. Verhältnisse mit einem internationalen Element. Rechtsverhältnisse zwischen der Gesellschaft und dem Käufer unterliegen im Falle eines internationalen Elements dem tschechischen Recht, und für die Lösung von Streitigkeiten sind tschechische Gerichte zuständig. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Übereinkommen) findet keine Anwendung.

5.4. Sprache und Vertragsaufbewahrung. Die Verträge werden in tschechischer Sprache bzw. in In deutscher Sprachversion abgeschlossen. Im Falle von Streitigkeiten oder Sprachunklarheiten bei in englischer Sprachversion abgeschlossenen Verträgen stimmt der Käufer zu, dass der in tschechischer Sprache abgeschlossene Vertrag als maßgebliche und einzig verbindliche Sprachversion für die Auslegung verwendet wird.

VI. Schutz und Verarbeitung personenbezogener Daten

6.1. Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Vertragserfüllung.

Durch seine Unterschrift erklärt der Käufer seine Zustimmung zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten (insbesondere Identifikations- und Adressdaten des Käufers, elektronische persönliche Daten des Käufers und weitere, mit dem Vertragsverhältnis mit der Gesellschaft verbundene persönliche Daten des Käufers) gemäß der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) 2016/679 vom 27.4.2016, über den Schutz natürlicher Personen im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten und über den freien Datenverkehr (im Folgenden „GDPR“ genannt), insbesondere für seine Bedürfnisse oder zur Erfüllung der ihm durch die Rechtsordnung der Tschechischen Republik auferlegten Pflichten. Der Käufer bestätigt mit seiner Unterschrift ebenso, dass er von der Gesellschaft darüber informiert wurde, wie und zu welchem Zweck seine personenbezogenen Daten durch die Gesellschaft weiterverarbeitet werden. Bonita ist dann berechtigt, die oben genannten personenbezogenen Daten für die ganze Dauer des Vertragsverhältnisses und für einen Zeitraum von zehn Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Zwecks Erfüllung der Rechte und Pflichten, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen, tauschen bzw. können die Vertragsparteien personenbezogene Daten von Datensubjekten (im Folgenden „personenbezogene Daten“ genannt) im Sinne des Artikels 4 Abs. 1 GDPR austauschen. Bei diesen Datensubjekten handelt sich vor allem um Vertreter, Mitarbeiter oder Kunden der anderen Vertragspartei oder um sonstige, von der anderen Vertragspartei zur Ausübung und Erfüllung der sich aus diesem Vertrag ergebenden oder im Zusammenhang damit entstandenen Rechte und Pflichten beauftragte Personen. Die empfangende Vertragspartei ist somit bezüglich der übermittelten personenbezogenen Daten in der Position des für die Verarbeitung Verantwortlichen. Zweck der Übermittlung der personenbezogenen Daten ist die Vertragserfüllung. Die Vertragsparteien erklären, dass sie die übermittelten personenbezogenen Daten nur zur Erfüllung dieses Zwecks gemäß den gültigen Rechtsvorschriften, insbesondere gemäß GDPR verarbeiten werden. Die Vertragsparteien erklären, dass sie über einen gültigen Rechtstitel gemäß Art. 6 Abs. 1 GDPR zur Übermittlung personenbezogener Daten der anderen Vertragspartei verfügen. Die Vertragsparteien erkennen an, dass es zum Zweck der Vertragserfüllung zur Übermittlung personenbezogener Daten von der empfangenden Vertragspartei an einen Dritten kommen kann, insbesondere an eine Person, mittels derer die empfangende Vertragspartei die sich aus diesem Vertrag ergebenden oder im Zusammenhang damit entstandenen Rechte und Pflichten ausübt oder erfüllt.

6.2. Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zweck des Versands kommerzieller Kommunikation.

Die Gesellschaft verarbeitet auch personenbezogene Daten, um Waren und Dienstleistungen durch kommerzielle Kommunikation weiter anzubieten.

6.3. Verarbeitung personenbezogener Daten mit Zustimmung. Mit Zustimmung des Käufers verarbeitet das Unternehmen auch personenbezogene Daten zum Zweck:

6.3.1. der Pflege des Benutzerkontos des Käufers im E-Shop der Gesellschaft;

6.3.2. der Kundendatenbankverwaltung.

6.4. Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten. Personenbezogene Daten, die die Gesellschaft verarbeitet, sind:

6.5. Vorname und Nachname,

6.6. Adresse,

6.7. E-Mail-Adresse,

6.8. Telefonnummer,

6.9. Identifikationsnummer und Steueridentifikationsnummer.

6.10. Nichtzustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten. Der Käufer kann jederzeit seine Nichtzustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zweck der Versendung kommerzieller Kommunikation zum Ausdruck bringen und seine vorherige Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu anderen Zwecken widerrufen.

6.11. Rechte des Datensubjekts. Darüber hinaus hat der Käufer in Bezug auf personenbezogene Daten das Recht:

6.11.1. die Korrektur unrichtiger oder veralteter personenbezogener Daten zu verlangen;

6.11.2. Informationen über die Verarbeitung seiner personenbezogen Daten zu verlangen, wobei wir für deren Bereitstellung von ihm die Begleichung der dabei entstehenden Kosten verlangen können;

6.11.3. Klarstellung oder Abhilfe zu verlangen, wenn er der Meinung ist, dass wir seine personenbezogenen Daten auf eine Weise verarbeiten, die im Widerspruch mit dem Schutz seiner Privatsphäre oder mit dem Gesetz steht.

6.12. Verwendung von Cookies. Bei der Verwendung des E-Shops der Gesellschaft können Cookies auf dem Gerät des Käufers gespeichert werden. Der Käufer kann ihre Verwendung jederzeit durch entsprechende Einstellung des Geräts verweigern.

6.13. Marketingzwecke. Der Käufer erteilt die ausdrückliche Zustimmung zur Verwendung seines Namens und seiner Firma einschließlich deren Logo für Marketingzwecke der Gesellschaft. Als Marketingzweck gilt vor allem die Veröffentlichung des Namens des Käufers auf der Website der Gesellschaft. Diese Zustimmung wird auf unbestimmte Zeit erteilt und kann jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf der Zustimmung ist nur schriftlich in Form eines eingeschriebenen Briefes an den Sitz der Gesellschaft möglich.

VII. Schlussbestimmungen

7.1. Änderung der AGB. Die Gesellschaft ist berechtigt, diese Geschäftsbedingungen ohne vorherige Zustimmung des Käufers zu ändern. Wenn der Käufer mit der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht einverstanden ist, ist er verpflichtet, dies der Gesellschaft unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach der Änderung der Geschäftsbedingungen mitzuteilen. Eine innerhalb der Frist ausgedrückte Nichtzustimmung gilt als Kündigung seitens des Käufers. Anderenfalls wird davon ausgegangen, dass der Käufer mit der Änderung der Geschäftsbedingungen einverstanden ist. Die Kündigungsfrist beträgt 1 (ein) Monat und beginnt am ersten Tag des Monats, der auf die Zustellung dieser Kündigung folgt. Bei einer Kündigung des Vertragsverhältnisses ist die Gesellschaft verpflichtet, die ordnungsgemäße und rechtzeitige Erfüllung der bisher eingegangenen Bestellungen sicherzustellen, auch wenn die Lieferung der Ware gemäß diesen Bestellungen erst nach Ende dieses Vertragsverhältnisses fällig würde.

7.2. Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Das Vertragsverhältnis zwischen der Gesellschaft und dem Käufer unterliegt den anwendbaren Gesetzen der Tschechischen Republik. Bei der Lösung von Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit der Erfüllung von Pflichten aufgrund des Vertragsverhältnisses ergeben, ist das örtlich zuständige Gericht das ordentliche Gericht der Gesellschaft.

7.3. Gesetzliche Regelung. In Angelegenheiten, die nicht durch eine bestimmte Bestellung und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt sind, richtet sich das Vertragsverhältnis zwischen der Gesellschaft und dem Käufer nach den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 89/2012 des Bürgerlichen Gesetzbuches in der jeweils gültigen Fassung.

7.4. Gültigkeit und Wirksamkeit der AGB. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden am 1.3.2019 gültig und wirksam.

VIII. Höhere Gewalt

8.1. Für die Zwecke dieser Bestellung werden für höhere Gewalt solche Fälle gehalten, die unabhängig von den Vertragsparteien auftreten und die von den Vertragsparteien nicht beeinflusst werden können. Es handelt sich zum Beispiel um den Krieg, die Mobilmachung, den Aufstand, Naturkatastrophen, außerordentliche Maßnahmen, die von den Organen der öffentlichen Gewalt bei einer Epidemie getroffen wurden etc.

8.2. Falls die Erfüllung dieser Bestellung infolge der höheren Gewalt unmöglich wird, hat die Vertragspartei, die sich auf die höhere Gewalt berufen will, die andere Vertragspartei um die Anpassung der bestätigten Bestellung in Bezug auf den Gegenstand, den Preis und die Erfüllungszeit zu ersuchen. Sofern keine Vereinbarung getroffen wird, hat die Vertragspartei, die sich auf die höhere Gewalt berufen hat, das Recht, von der Bestellung (dem Vertrag) zurückzutreten. Der Rücktritt wird in diesem Falle mit dem Tage der Zustellung der Rücktrittserklärung wirksam.